Am 5. März 2024 hat die Landesregierung gemäß § 104 Abs. 2 der Hessischen Verfassung dem Hessischen Landtag mitgeteilt, dass die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Am 5. März 2024 hat die Landesregierung gemäß § 104 Abs. 2 der Hessischen Verfassung dem Hessischen Landtag mitgeteilt, dass die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung