Hünfeld. Nach mehr als 20 Jahren endet die Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Hünfeld. Der Vertrag mit dem privaten Betreiber läuft zum 31. Dezember 2027 aus. Ab dem 1. Januar 2028 soll die JVA wieder vollständig in staatlicher Verantwortung betrieben werden.

Die SPD-Stadtverordnetenfraktion Hünfeld begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

„Der Justizvollzug gehört zu den Kernaufgaben des Staates. Deshalb haben wir die Teilprivatisierung der JVA Hünfeld von Beginn an abgelehnt. Dass das Land diese Aufgaben nun wieder vollständig selbst übernimmt, ist für uns der richtige Schritt“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Heinicke.

Grund für die Entscheidung des Landes ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Nach den öffentlich bekannten Angaben hat diese inzwischen einen signifikanten wirtschaftlichen Vorteil des staatlichen Eigenbetriebs ergeben.

Zukunft von rund 100 Beschäftigten noch nicht abschließend geklärt

Mit der grundsätzlichen Entscheidung ist für die SPD-Fraktion jedoch eine der wichtigsten Fragen noch nicht beantwortet: Unter welchen Bedingungen werden die rund 100 Beschäftigten des bisherigen privaten Betreibers übernommen?

Nach den bislang öffentlich bekannten Aussagen soll es keine Kündigungen geben und die Beschäftigten sollen künftig Bedienstete des Landes Hessen werden. Wie die Überführung konkret ausgestaltet wird, wird allerdings noch geprüft.

„Die Aussage, dass niemand seinen Arbeitsplatz verlieren soll, ist zunächst ein wichtiges Signal. Für die Beschäftigten geht es aber um viel mehr“, betont Heinicke. „Sie müssen wissen, zu welchen Bedingungen sie übernommen werden, wie ihre bisherigen Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden, wie sie eingruppiert werden und was beispielsweise mit der betrieblichen Altersversorgung geschieht.“

Die SPD-Fraktion erwartet deshalb:

• die Übernahme aller Beschäftigten zu mindestens gleichwertigen Bedingungen,
• die vollständige Anrechnung der bisherigen Beschäftigungszeiten,
• Klarheit über Eingruppierung und Altersversorgung,
• Sicherheit auch für Teilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte,
• den Erhalt aller bisherigen Leistungsbereiche am Standort Hünfeld und
• verbindliche schriftliche Zusagen noch in diesem Jahr.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben über viele Jahre zum funktionierenden Betrieb der JVA beigetragen. Sie haben deshalb Anspruch auf Verlässlichkeit und Planungssicherheit“, so Heinicke.

Acht Fragen an den Magistrat

Die SPD-Stadtverordnetenfraktion hat deshalb eine umfangreiche Anfrage an den Magistrat gerichtet und um Behandlung in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gebeten.

Dabei geht es nicht darum, Zuständigkeiten des Landes und der Stadt miteinander zu vermischen. Die Entscheidung über den künftigen Betrieb der JVA liegt beim Land Hessen. Die JVA gehört jedoch zu den großen Arbeitgebern im Stadtgebiet und hat damit erhebliche Bedeutung für Hünfeld.

Die SPD-Fraktion möchte deshalb wissen:

1. Wann wurde der Bürgermeister informiert?

Zu welchem Zeitpunkt, von wem und mit welchen Informationen wurde Bürgermeister Benjamin Tschesnok vorab über die Entscheidung des Landes informiert? Zudem möchte die Fraktion wissen, weshalb die Fraktionsvorsitzenden nicht unterrichtet wurden.

2. Welche Gespräche führt die Stadt?

Welche Gespräche hat der Magistrat inzwischen mit dem Hessischen Justizministerium, der Leitung der JVA, dem bisherigen Betreiber, dem Betriebsrat oder Gewerkschaften geführt und welche Interessen der Stadt Hünfeld wurden dabei vertreten?

3. Gibt es verbindliche Zusagen für die Beschäftigten?

Auf welcher Grundlage beruht die Einschätzung, dass den Beschäftigten keine Nachteile entstehen? Liegen dem Magistrat bereits verbindliche Zusagen des Landes über Übernahmeangebote zu mindestens gleichwertigen Bedingungen vor?

4. Zu welchen Bedingungen erfolgt die Übernahme?

Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die konkrete Ausgestaltung? Gefragt wird unter anderem nach Eingruppierung, Anrechnung der Beschäftigungszeiten, betrieblicher Altersversorgung sowie den Regelungen für Teilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte.

5. Bleiben alle Leistungsbereiche in Hünfeld?

Die Fraktion möchte wissen, ob sämtliche bisherigen Leistungsbereiche künftig vom Land selbst und weiterhin am Standort Hünfeld erbracht werden oder ob einzelne Aufgaben ausgeschrieben, reduziert oder an andere Standorte verlagert werden könnten.

6. Kennt die Stadt das Wirtschaftlichkeitsgutachten?

Nach der öffentlichen Berichterstattung hat eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einen signifikanten Vorteil des Eigenbetriebs ergeben. Die SPD möchte wissen, ob dieses Gutachten dem Magistrat vorliegt und ob er es andernfalls beim Land anfordern wird.

7. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Entscheidung auf Hünfeld?

Die Fraktion fragt nach möglichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und das Gewerbesteueraufkommen. Ebenso geht es um Hünfelder Unternehmen, die bislang als Lieferanten oder Dienstleister mit der JVA zusammenarbeiten.

8. Vertritt der Magistrat diese Interessen gegenüber dem Land?

Schließlich möchte die SPD wissen, ob der Magistrat die Forderungen nach einer sozial verträglichen Übernahme und dem Erhalt des Standortes unterstützt und gegenüber dem Land vertreten wird. Außerdem soll die Stadtverordnetenversammlung bis zur vollständigen Überführung zum 1. Januar 2028 regelmäßig über die Entwicklung informiert werden.

Warum wusste die Stadtverordnetenversammlung nichts?

Einen weiteren Punkt sieht die SPD-Fraktion kritisch: Der Bürgermeister war nach eigenen Angaben bereits vorab über die Entscheidung informiert. Die Stadtverordnetenversammlung erfuhr dagegen erst aus der öffentlichen Berichterstattung von der bevorstehenden grundlegenden Veränderung bei einem der großen Arbeitgeber der Stadt.

„Natürlich respektieren wir, wenn bei solchen Entscheidungen zunächst Vertraulichkeit notwendig ist“, erklärt Heinicke. „Dann muss aber transparent gemacht werden, wann der Bürgermeister informiert wurde, welche Informationen er erhalten hat und weshalb eine Information der Fraktionen zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war.“

JVA ist ein bedeutender Arbeitgeber für Hünfeld

Für die SPD-Fraktion geht es bei der vollständigen Verstaatlichung deshalb um mehr als eine organisatorische Veränderung innerhalb des hessischen Justizvollzugs.

Es geht um rund 100 Beschäftigte und ihre Familien. Es geht um Arbeitsplätze, Aufträge für heimische Unternehmen und die langfristige Bedeutung der Justizvollzugsanstalt für den Standort Hünfeld.

„Die Entscheidung des Landes können wir als Stadt nicht treffen. Aber Hünfeld darf bei der Zukunft eines seiner großen Arbeitgeber nicht nur Zuschauer sein“, sagt Heinicke. „Der Magistrat muss die Interessen der Beschäftigten und unserer Stadt gegenüber dem Land deutlich vertreten.“

Die SPD-Stadtverordnetenfraktion begrüßt deshalb die Rückkehr der JVA in vollständige staatliche Verantwortung, verbindet dies aber mit einer klaren Erwartung:

Die Verstaatlichung ist richtig. Jetzt müssen auch die Beschäftigten Sicherheit bekommen und die Arbeitsplätze und Leistungsbereiche dauerhaft in Hünfeld erhalten bleiben.