–ABGELEHNT–
Leider wurde unser Änderungsantrag zur Baugestaltungssatzung abgelehnt.
Wir stehen für eine Energiewende und hätten uns mehr Attraktivität gewünscht.
Wir, die SPD Hünfeld, hat weniger Einschränkungen und mehr Fläche hinsichtlich der Installation von PV-Anlagen gefordert, jedoch muss weiterhin ein Mindestabstand von 0,75 Metern zu allen Dachrändern eingehalten werden.
Auch auf Dachaufbauten (z.B. Zwerchhaus, Gauben, eingeschobene Giebel) ist weiterhin ein Mindestabstand von 0,40 Meter einzuhalten.
Man begründet dies damit, dass man sich sicher sei, dass bei beispielsweise bei einem 100 m²-Dach eine 30m²-50m² große Photovoltaikanlage ausreichend sei, um seinen Eigenbedarf an Energie zu decken.
Außerdem gäbe es nach aktuellem Stand keine effektive Lösung für die Speicherung von Strom und somit müsse dieser in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.(Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2022)
Ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt verbraucht pro Jahr etwa 4.000 kWh Strom. Pro Kilowattpeak (=1.000 Watt) werden durchschnittlich 8-10 Quadratmeter Fläche Photovoltaik benötigt.
Zu berücksichtigen ist hier jedoch zusätzlich die Ausrichtung der PV-Anlage und die Jahreszeit.
Somit wäre bei sehr guten Verhältnissen, sprich Südausrichtung der Photovoltaikanlage in Sonnenmonaten, eine 40m² große Fläche für den internen Haushaltsbedarf gerade ausreichend!
Eine weiterer Stromverbraucher, z.B. ein Elektroauto, ist in diesem Fall nicht mit einkalkuliert.
Die Argumentation, dass es aktuell keine effektive Speichermöglichkeit gibt weisen wir ebenfalls zurück. Mittlerweile besteht die Möglichkeit, dass Elektroautos Teil eines intelligenten Stromnetzes werden und dass der Akku nicht nur Energie aufnimmt, sondern auch wieder abgeben kann (bidirektionale Laden), abgesehen von den typischen Energiespeichermöglichkeiten bei welchen die Speichereffektivität immer besser wird.
In Anbetracht des Kosten-Nutzen-Verhältnisses jedes Einzelnen wäre in diesem Fall mehr Attraktivität, sprich Fläche, für unsere Bürgerinnen und Bürger besser gewesen, auch um so die ein oder andere Windkraftanlage einsparen zu können und trotzdem den Strombedarf der Zukunft decken zu können.
Der Unterschied zwischen „Ortskern“, „ortsbildprägender Bereich“ und „Randbereich“ ist bei der Anbringung von PV-Anlagen außerdem weiterhin entscheidend. Dies habe nach Aussage des Bürgermeisters rein rechtliche Gründe. (Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2022)
Des Weiteren sollen rote Dacheindeckungen weiterhin vorgeschrieben bleiben, sodass ein einheitliches Bild einer roten Dachlandschaft beibehalten werden könne.
Eine Ausnahme solle hier die Eindeckung mit Naturschiefer darstellen.
Im Zuge des Anbringens von Photovoltaikanlagen, kann sich jeder selbst die Frage stellen inwieweit eine rote Dachlandschaft erhalten bleiben kann – abgesehen von einer Umrandung auf allen Seiten, versteht sich.