Die Hünfelder SPD-Fraktion bringt zur nächsten Stadtverordnetensitzung folgende Anfrage auf die Tagesordnung:
Das im Jahr 2017 in Kraft getretene ”Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz ( OZG )“ regelt, dass bis zum 31.12.2022 alle Verwaltungsleistungen, die Auswirkungen auf Bürger:innen und Unternehmen haben, elektronisch angeboten werden müssen.
Effiziente und verständliche Onlineanträge, die unkompliziert und zielgerichtet an die zuständige Behörde adressiert werden können, beschleunigen die Prozesse bei Verwaltungsgängen und erleichtern dadurch den Alltag der Bürgerinnen und Bürger.
Häufig wird dabei auf die Anzahl der bereits digitalisierten Verwaltungsleistungen verwiesen, was zweifelsfrei eine wichtige Kennzahl darstellt. Die deutlich weniger bekannte und dabei umso relevantere Kennzahl versteckt sich jedoch hinter dem so genannten OZG-Reifegradmodell.
Das Modell beschreibt den Umfang der Digitalisierung einer OZG-Leistung und beziffert damit sowohl den Servicevorteil für Bürgerinnen und Bürger, als auch den Bearbeitungskomfort für Verwaltungsbeschäftigte.
Je höher die Reifegradstufe liegt, desto mehr Komfort bietet die digitalisierte Verwaltungsleistung.