ÄNDERUNGSANTRAG der SPD-Fraktion…

Die SPD-Fraktion in Hünfeld beantragt:

Zur Beschlussvorlage 0715/2021, betreffend der Novellierung der Baugestaltungssatzung der Stadt Hünfeld für die Bereiche “Historischer Stadtkern“, “Ortskerne und ortsbildende Bereiche“ und “Randbereiche“, beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Änderungen:

 

  1. Der Paragraph 4 wird jeweils so formuliert, dass zukünftig sowohl rote als auch schwarze Dacheindeckungen möglich sind.
  2. Zwischen „Ortskerne und ortsbildprägende Bereiche“ und „Randbereiche“ wird nicht mehr unterschieden. Die beiden Satzungen werden zusammengefasst und die Texte des Entwurfs für „Randbereiche“ finden Anwendung.

Begründung:

zu1:

In der Beschlussvorlage durch die Verwaltung sind rote Dacheindeckungen vorgeschrieben um ein einheitliches Bild, nämlich rote Dachlandschaften zu erhalten. 

Eine Ausnahme bildet die Eindeckung aus Naturschiefer, hier ist plötzlich die rote Dachlandschaft nicht mehr entscheidend. Das bedeutet, wer über genug finanzielle Mittel verfügt sich ein Schieferdach anzuschaffen, der darf von der Vorgabe abweichen. Alle anderen müssen rot eindecken.

Wenn Dächer zukünftig vermehrt mit PV bedeckt werden, ergibt sich ohnehin keine einheitliche Dachlandschaft mehr, da diese Anlagen schwarz sind.

…….

Mehr dazu: siehe unten – Änderungsantrag der SPD Hünfeld zum Herunterladen

zu2:

Die beiden Satzungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch den § 5, in dem für Ortskerne und ortsbildprägende Bereiche deutliche Einschränkungen vorgesehen sind: Zu allen Dachrändern ist für PV-Anlagen ein Mindestabstand von 0,75 Meter vorgesehen. Auf Dachaufbauten (z.B. Zwerchhaus, Gauben, eingeschobene Giebel) ist ein Mindestabstand von 0,40 Meter einzuhalten.

Diese Vorgaben schränken die Installation zur Produktion regenerativer Energie erheblich ein.

…….

Mehr dazu: siehe unten – Änderungsantrag der SPD Hünfeld zum Herunterladen