ANFRAGE der SPD-Fraktion…

Im November 2019 wurde von Seiten der SPD-Fraktion beantragt, dass die Mittel für die Ü3-Betreuung in den Kitas des Stadtgebietes erhöht werden, um eine Verbesserung des Personalschlüssels zu erreichen.

Dies wurde seinerzeit u.a. mit Verweis auf das umgangssprachliche „Gute-Kita-Gesetzes“ durch die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich abgelehnt.

In diesem Zusammenhang stellte die SPD-Fraktion eine Anfrage, die normalerweise zum 20.07.2022 auf der Tagesordnung vorgesehen war. Auf Bitte des Bürgermeisters Tschesnok wurde diese Anfrage mit der Begründung, dass man genauere Zahlen zur nächsten Stadtverordnetensitzung am 27.09.2022 benennen könne, verschoben.

Unsere Fragen wurden sodann, allerdings mit dem Verweis, dass das Land Hessen eine gesetzliche Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) angekündigt hat, wodurch die an sich am 01.08.2022 endende Übergangsfrist für die Umsetzung der höheren Personalstandards nach dem “Gute-Kita-Gesetz” bis zum 31. Juli 2023 verlängert werden soll, beantwortet.

1.) Wurden die Vorgaben des „Gute-Kita-Gesetzes“ in den Kitas des Stadtgebietes bis zum o.g. Stichtag vollumfänglich umgesetzt

Da beabsichtigt sei die Übergangsfrist zu verlängern, wäre eine Einhaltung der Vorgaben nicht erforderlich, wobei die Hünfelder Kitas bereits am 01.08.2022 die Vorgaben überwiegend erfüllt hätten.

2.) Sollte dies nicht geschehen sein, wann ist mit der kompletten Umsetzung zu rechnen?

Die Umsetzung sei, soweit diese noch nicht erfolgen habe können, entsprechend der angestrebten Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2023 vorgesehen.

3.) Wieviel zusätzliche Vollzeitäquivalente und somit wieviel zusätzliche Fachkraftstunden sind hierdurch entstanden (getrennt nach U 3 und Ü 3)

Hierzu wird inhaltlich auf die Vorlage Nr. 263/2020 vom 23.06.2020 verwiesen.

Eine pauschale Aussage könne hier nicht getroffen werden, da sich der Netto- Fachkraftbedarf nach den vertraglich aufgenommenen Kindern sowie deren Alter und Betreuungsumfang berechnen würde. Grundlage der Berechnung sei der für das Kind geltende Fachkraftfaktor (Alter) und der Betreuungsmittelwert (Betreuungsumfang). Zuzüglich zu dem kindbezogen errechneten Netto- Mindestpersonalbedarf der Kindertageseinrichtung seien 22 % für Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung vorzuhalten. Außerdem seien zu dem kindbezogen errechneten Netto-Mindestpersonalbedarf der Kindertageseinrichtung weitere 20 % für die Freistellung der Leitung vorzuhalten, dies jedoch maximal im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen. Da der Netto-Fachkraftbedarf sich permanent ändern würde, würden sich somit auch permanent die erhöhten zusätzlichen Fachkraftstunden für die Umsetzung des sog. „Gute-Kita-Gesetzes“ erhöhen.

Mit Nachhaken der SPD-Fraktion sollten die gewünschten Kennzahlen bis zum Stichtag 31.07.2022 trotzdem nachgereicht werden.

Bis dato liegen die Daten jedoch leider noch nicht vor.